Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    02.05.2024

    Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
    [ mehr ]

    01.05.2024

    Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
    [ mehr ]

    30.04.2024

    Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
    [ mehr ]

    bb.lexika.steuer

    Nachträgliche Herstellungskosten

    Nach der Fertigstellung eines Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn Aufwendungen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, R 21.1(2) EStR).

    Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000,– € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln. Auf Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung eines neu errichteten Gebäudes dienen, ist diese Vereinfachungsregelung jedoch nicht anzuwenden.

    Keine nachträglichen Herstellungskosten entstehen, wenn das bisherige Wirtschaftsgut sich im Wesen geändert oder tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wurde, dass die eingefügten neuen Teile der gesamten Sache ein neues Gepräge geben. Dies ist zum Beispiel beim Umbau einer Mühle in ein Wohnhaus gegeben oder beim Umbau von Pflanztischen in automatische Tischbewässerungssysteme.