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    09.05.2024

    Mitunternehmeranteil veräußert: Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen"
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    08.05.2024

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2023 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,52 Mrd. Euro
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    07.05.2024

    Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet
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    bb.lexika.recht

    Rotlichtverstoß im Straßenverkehr

    Richtig teuer wird es, wenn ein Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt. Dabei blitzen Überwachungskameras gleich zweimal: einmal, um nachzuweisen, wann die Haltelinie überfahren wurde und ein zweites Mal, um zu belegen, dass in die Kreuzung eingefahren wurde. Wer nicht in die Kreuzung einfährt, sondern nach Überfahren der Haltelinie sofort hält oder zurückstößt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Er kann aber wegen Überfahrens der Haltelinie belangt werden.

    Wer eine rote Ampel überfährt, begeht eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die entsprechend streng geahndet wird. Allerdings ist rote Ampel nicht gleich rote Ampel. Beim Rotlichtverstoß wird nämlich auch berücksichtigt, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.